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Musik und das Urheberrecht

Grundsätzlich ist Musik urheberrechtlich geschützt. Das heißt: Sie müssen in irgendeiner Weise vom Urheber (Musiker, Produzent, Plattenfirma) das Recht zum Abspielen bekommen. Im Normalfall erhalten Sie dieses Recht durch den Kauf einer CD oder eines Stücks im Internet. Doch was ist mit Kopien, die am PC extrem leicht zu erzeugen sind? Die Rechtslage bei Musik ist kompliziert. Dieser Abschnitt erläutert einige rechtliche Aspekte von Musik-Downloads.

Durch Gerichtsurteile kann sich die aktuelle Rechtslage rasch ändern. Unter www.internetrechtrostock.de/urheberrecht-faq.htm finden Sie genauere Hinweise auf den Stand der Dinge.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

  • Von Musik-CDs dürfen Sie bis zu sieben Kopien ausschließlich für private Zwecke anfertigen. Dies müssen aber Einzelkopien sein und die Kopien müssen für Ihren eigenen privaten Gebrauch sein. Dabei müssen Sie nicht unbedingt der Eigentümer des Tonträgers sein. Der Urheber wird für diese legalen Kopien über Geräteabgaben und Abgaben auf CD- und DVD-Rohlinge entschädigt.
  • Eine Ausnahme von dieser Regel sind kopiergeschützte Musik-CDs. Hier dürfen Sie grundsätzlich keine Kopie anfertigen, unter keinen Umständen. Außerdem ist das Umgehen des Kopierschutzes verboten. Dieses Verbot umfasst auch digitale Kopien einzelner oder mehrerer Musikstücke. Das heißt: Von kopiergeschützten CDs dürfen Sie mittels Digitalkopie keine Stücke auf einem MP3- Player oder auf einem selbst gemachten CD-Sampler speichern. Das bedeutet: Bei Audio-CDs ohne Kopierschutz ist die Privatkopie zulässig. Wenn eine CD oder DVD jedoch kopiergeschützt ist, ist eine Kopie illegal – der Urheber gibt damit an, dass er keine Digitalkopien wünscht.
  • Die legale Privatkopie umfasst noch ein weiteres Recht: Sie dürfen legale Kopien im privaten Umfeld (an Verwandte und Freunde) weiter geben – also verschenken oder verleihen. Sie dürfen aber keine kommerziellen Absichten damit verfolgen und Kopien nicht an Unbekannte geben – auch nicht über einen FTP-Server oder ein Tauschnetzwerk wie eDonkey. Für so etwas brauchen Sie die schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers.
  • Nach der Meinung einiger Juristen ist für private Anwender eine analoge Kopie kopiergeschützter Musik ebenfalls erlaubt. Diese Frage ist zur Zeit noch ungeklärt, da der Gesetzgeber diesen Fall nicht erwähnt und es kein entsprechendes Gerichtsurteil gibt.
  • Das Mitschneiden von Streams aus dem Internet dagegen ist für private Zwecke erlaubt.
  • Der Download und Besitz von nicht legal kopierter Musik über Tauschnetzwerke etc. ist ebenfalls illegal.

Digitales Rechtemanagement 

Viele Leute kopieren MP3-Dateien, Videos, Bücher im PDF-Format und Programme aus dem Internet herunter. Das Problem: Viele der auf diese Art herunter geladenen Dateien sind illegale Raubkopien. Im Falle von Musik gibt es seit einiger Zeit ein Hilfsmittel, mit dem Musikproduzenten erlaubt das Kopieren steuern können: Digitales Rechtemanagement.

Dieses Verfahren wird DRM abgekürzt und heißt auf Englisch “Digital Rights Management”. DRM ermöglicht kontrollierte Downloads und verhindert das “wilde” Verteilen geschützter Dateien. Die DRMTechnik stammt von Microsoft und einigen anderen Firmen. Sie wird bereits von Windows XP, dem Windows Media Player oder Itunes genutzt.

So funktioniert DRM
Ein DRM-Verfahren verschlüsselt die Musik und gibt diese nur für Benutzer frei, die über eine entsprechende Lizenz verfügen. Wenn Sie eine DRM-geschützte Datei kaufen, erhalten Sie verschlüsselte Daten sowie eine darin integrierte Lizenz. Diese legt genau fest, wie Sie die Datei benutzen dürfen. Die Anbieter können beispielsweise festlegen, dass sich das Stück nicht kopieren lässt. Auch das Kopieren auf einen tragbaren Player kann gesperrt sein. Weiter lässt sich festlegen, wie viele Tage lang Sie einen Titel abspielen dürfen. Außerdem wird die Lizenz in vielen Fällen über zentrale DRM-Server im Internet geprüft

 Wichtig: Dateien mit DRM-Schutz besitzen ein digitales Wasserzeichen und können zweifelsfrei dem Käufer zugeordnet werden. Wenn eine DRM-geschützte Datei z. B. auf einer Tauschbörse erscheint, kann der ursprüngliche Käufer (und somit Erzeuger einer illegalen Kopie) sehr leicht ermittelt werden.

Wenn Sie Musik mit DRM-Schutz abspielen, wertet der Player die Lizenz aus und sorgt für Ihre Umsetzung – indem er zum Beispiel das Abspielen nach einer bestimmten Zeit verhindert. Das bedeutet: Ein Player ohne DRM spielt keine DRM-geschützte Musik ab. Dies gilt auch für Software-Player und Brennprogramme.

Leider gibt es kein einheitliches DRM-Verfahren, sondern mehrere inkompatible Systeme: Microsoft bietet das WMA-Format an. Für dieses Format gibt es sowohl DRM-Server wie auch den DRMfähigen Windows Media Player. Apple und Real Networks bieten das AAC-Format (Advanced Audio Coding) an. Außerdem gibt es MP3-Dateien mit eingebautem DRM. Diese Dateien können Sie nur mit einem Player nutzen, der dieses Datenformat erkennt.

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